Bergischer Luftsport Verein e.V.

Luftsport in Bergisch Gladbach seit 1965

Der erste Ausbildungsabschnitt - Die ersten Erfolge

Im ersten Teil der Ausbildung soll der Flugschüler die Entwicklung zum Piloten machen, der das Flugzeug beim Start, im Flug und bei der Landung beherrscht. Dieser Teil der Ausbildung ist der umfangreichste und schwierigste. Der Schüler muss nicht nur die Steuerung des Flugzeuges beherrschen sondern auch lernen, Höhen und Entfernungen richtig abzuschätzen und seine Handlungen weit genug vorauszuplanen. Der Fluglehrer fliegt dazu mit dem Schüler im doppelsitzigen Segelflugzeug und führt mit ihm die nötigen Übungen durch. Nach einigen Flügen beherrscht der Schüler das Flugzeug schon recht gut und lernt dann, die Maschine auch beim Start und bei der Landung zu steuern und selbständig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Fluglehrer überträgt dem Flugschüler nach und nach immer mehr Verantwortung, bis dieser schließlich einen ganzen Flug selbständig durchführt.

Der erste Alleinflug - Der Schritt zum Piloten

Sobald der Flugschüler das Fliegen in der Platzrunde sicher beherrscht und auch in der theoretischen Ausbildung den notwendigen Stand erreicht hat, ist es an der Zeit, dass er einen Flug ohne Begleitung durch den Fluglehrer durchführt. Der erste Alleinflug steht an. Nach zwei weiteren Alleinflügen hat der Schüler die A-Prüfung bestanden und den ersten Ausbildungsabschnitt abgeschlossen. Er beherrscht nun die Grundlagen des Segelfliegens und kann sich zu den Piloten am Flugplatz zählen. Bei regelmäßiger Teilnahme an der Schulung im Verein kann ein Flugschüler den ersten Ausbildungsabschnitt innerhalb von einer Segelflugsaison schaffen.

Der zweite Ausbildungsabschnitt - Vom Piloten zum Segelflieger

Der Fluglehrer lässt seinen Schüler erst einmal dessen neu gewonnene Freiheit genießen und erlaubt ihm von nun an so oft wie möglich alleine zu fliegen. Der Flugschüler hat aber noch immer vieles zu lernen, und so begleitet der Lehrer ihn bei einzelnen Flügen und zeigt ihm neue Flugmanöver, die der Schüler dann bei anderen Flügen alleine üben kann. In diesem Teil der Ausbildung soll der Pilot zu einem Segelflieger werden und lernen, Aufwinde zu finden und zu nutzen. Der Schüler muss nun auch lernen, sich den Luftraum mit anderen Piloten zu teilen und mit ihnen zusammen in der Thermik zu kreisen. Dass er das alles beherrscht, muss er in einem Alleinflug von 30 Minuten Dauer beweisen. Mit der B-Prüfung und der C-Prüfung wird der zweite Ausbildungsabschnitt dann abgeschlossen. Flugschüler können den zweiten Ausbildungsabschnitt in einer Segelflugsaison absolvieren, wenn sie regelmäßig an der Schulung teilnehmen.

Der dritte Ausbildungsabschnitt - Vom Platzflug zum Streckenflug

Immer noch hat der Flugschüler einiges zu lernen. Haben die Schulungsflüge bisher vorwiegend in der Nähe des Heimatflugplatzes stattgefunden, sollen jetzt zunehmend längere Strecken geflogen werden. Neben guten praktischen Fertigkeiten muss der Flugschüler dazu auch über umfangreiche theoretische Kenntnisse verfügen, denn die Übungsflüge absolviert der Schüler teilweise mit und teilweise ohne Fluglehrer. Die Aufgaben in diesem dritten Ausbildungsabschnitt sind sehr vielseitig. Jeder Flug muss vorbereitet und geplant werden. Dazu werden Wettervorhersagen und Flugsicherungsnachrichten eingeholt, Navigationskarten studiert und die Flugtaktik besprochen. Im Flug steuert der Schüler das Segelflugzeug dann auf einer vorher festgelegten Strecke von einem Aufwind zum anderen und muss dabei die Orientierung behalten und sich in den übrigen Luftverkehr einordnen. Auf diese Weise soll er auf den Streckensegelflug vorbereitet werden. Der Flugschüler schließt den dritten Ausbildungsabschnitt mit einem Streckenflug von 50 km Länge ab, den er im Alleinflug durchführt. Der dritte Ausbildungsabschnitt wird üblicherweise im Frühjahr und Sommer absolviert.

Die praktische Prüfung - Der Schritt zur Segelfluglizenz

Nachdem alle drei Ausbildungsabschnitte absolviert worden sind, steht die praktische Prüfung an, der letzte Schritt auf dem Weg zur Segelfluglizenz. Wenn ein Termin für die Prüfung vereinbart worden ist, wird ein Fluglehrer mit dem Flugschüler zur Vorbereitung noch einmal einige Flüge durchführen. Während der Prüfung besteht kein Grund zur Aufregung, denn was dort gefordert wird, hat der Schüler im Laufe der Ausbildung schon unzählige Male gemacht. Üblicherweise macht der Prüfer mit dem Schüler drei Flüge und überzeugt sich davon, dass dieser alle wichtigen Fugmanöver beherrscht. Wenn er die Prüfung erfolgreich absolviert hat, erhält der frühere Flugschüler seine Segelfluglizenz. Er ist nun Privatpilot mit dem Recht, selbständig am Luftverkehr teilzunehmen und etwa Streckensegelflug zu betreiben oder die Berechtigung zum Segelkunstflug zu erwerben.

Mitfliegen

Bei einigen Flügen besteht die Möglichkeit, mitzufliegen.
Mehr Infos hier.

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